EU macht ernst mit CBAM – jetzt im Portal registrieren!
Die EU Kommission hat die Regelungen zum CO²-Grenzausgleichssystem CBAM mit dem sog. Omnibus-Paket vereinfacht, so dass bei unter 50 Tonnen Import von CBAM-Ware im Jahr die Berichtspflicht entfällt. Wird die 50-Tonnen-Grenze im Laufe des Jahres überschritten, stellt die zuständige Behörde dies fest, stoppt die weitere Einfuhr und fordert den Antrag auf Zulassung nachträglich ein.
Für alle Importeure, die über dieser 50-t-Grenze liegen, wird es nun ernst:
Ab 2026 wird der Kauf von CO² Zertifikaten zum Ausgleich fehlenden Klimaschutzes in Herstellerländern für Importeure entsprechender Waren in die EU verpflichtend. Importeure müssen sich im EU-CBAM-Portal registrieren – falls sie der Pflicht nicht nachkommen, kann nach einer Übergangszeit der Import von CBAM-Produkten verweigert werden.
Die im Moment quartalsweise abzugebenden CBAM-Berichte werden auf eine jährliche Berichterstattung umgestellt, bis September 2027 ist dann der Bericht für 2026 fällig. Der Kauf der Zertifikate wird ab 1.2.27 starten, dann auch rückwirkend für 2026.
Der nächste Schritt für viele Importeure von CBAM-Waren wird sein, sich in dem EU-Portal zu registrieren. Infos dazu gibt es bei der zuständigen deutschen Behörde, der Deutschen Emissionshandelsstelle, kurz DEHSt. Die DEHSt bietet am 18.11. eine Online-Infoveranstaltung zur Registrierung im EU-Portal an – hier der Link dazu.
Falls Sie Unterstützung bei der Registrierung im Portal und der Erstellung von CBAM-Berichten brauchen, wenden Sie sich gerne an uns.









