EU reformiert CBAM – Erleichterung für Importeure
Die EU Kommission plant, die Regelungen zum CO²-Grenzausgleichssystem CBAM deutlich zu vereinfachen. Die wichtigsten Punkte sind:
– Bei unter 50 Tonnen Import von CBAM-Ware im Jahr soll die Berichtspflicht entfallen.
– Der verpflichtende Kauf von CO²-Zertifikaten bei Überschreiten der 50 Tonnen Grenze soll von 2026 auf 2027 verschoben werden.
– Die Verwendung von Standard-Emissionswerten pro Land soll gestattet werden, wenn keine tatsächlichen Emissionen beim Hersteller durch den Importeur ermittelt werden können.
Noch ist nicht sicher, ob die CBAM-Vereinfachungen wirklich beschlossen werden, dazu ist die Zustimmung von Europäischem Rat und des Europäischen Parlaments nötig. Die geplanten Änderungen am CO²-Grenzausgleichssystem CBAM würden viele Importeure von erheblichem bürokratischen Aufwand entlasten.