Wir können auch CBAM!
CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism, auf deutsch CO² Grenzausgleichssystem) ist der Weg, mit dem die Europäische Union in Zukunft die Wettbewerbsnachteile europäischer Produzenten aufgrund der zunehmenden CO²-Abgaben in Europa gegenüber Nicht-EU-Produzenten ausgleichen möchte.
Insbesondere für Importeure von Metallwaren (Eisen, Stahl, Aluminium, in der Zoll- Warennomenklatur die Kapitel 72, 73 und 76) aus Nicht-EU-Ländern besteht nach EU-Recht nun eine Berichtspflicht im Rahmen von CBAM – bis zum 31.1.24 muss der erste Quartalsbericht im Rahmen des CBAM eingereicht werden (für Importe im Q4 2023).
Wir können Ihnen anbieten, die Berichtspflicht zu prüfen, und im Bedarfsfall die Anmeldung auf dem EU-Portal und die Erstellung des Quartalsberichts fristwahrend bis zum 31.1.24 zu übernehmen.
Sprechen Sie uns gerne an!
Übrigens: Eine sehr gute, ausführliche Information zu CBAM bietet die IHK Stuttgart:
Eine Checkliste zum Thema CBAM finden Sie hier.